Teilweise Aufhebung der beschränkten Schließung unseres Friedhofes – Bestattung von Urnen unter Bäumen wird möglich
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Hattendorf hat in seiner Sitzung vom 06.12.2017 eine Änderung der Friedhofsordnung beschlossen. Diese Änderung beinhaltet, dass unser Friedhof zu ca. 2/3 als „Kirchhof“ und nicht mehr als Friedhof geführt wird und dass auf dem restlichen Drittel eine Urnenbestattung unter Bäumen möglich ist.
Zunächst können auf der nördlichen Seite der Kirche unter den dort vorhanden Bäumen die ersten Urnenbaumgräber vergeben werden. Diese Form der Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof trägt dem Wandel und der Vielfalt der Bestattungskultur in unserer Gesellschaft Rechnung. Immer weniger Menschen können oder wollen eine intensive Grabpflege leisten.
Die Urnenbaumgräber in Hattendorf werden mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer von 30 Jahren vergeben und befinden sich, wie der Name sagt, in der Nähe eines Baumes. Sie werden von den Nutzungsberechtigten mit einer Grabplatte von 40 x 40 cm mit eingelassenen Buchstaben gestaltet. Die Grabplatte wird so in den Boden eingearbeitet, dass ein Befahren der Fläche mit dem Rasenmäher störungsfrei möglich ist.
Der genaue Wortlaut des vom Landeskirchenamt genehmigten Nachtrags zur Friedhofsordnung ist hier nachzulesen, und hier ebenso die veränderte Fassung des Gebührentarifes. Die Änderungen treten mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft, so dass ab sofort Urnenbaumgräber vergeben werden können. Bei Fragen wenden Sie sich an das Pfarramt oder Mitglieder des Kirchenvorstandes.